Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Bedingungen bilden einen festen Bestandteil für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen stone-atelier ag und dem Kunden. Abweichende Vereinbarungen oder Regelungen sind ausschliesslich verbindlich in schriftlicher und von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichneter Form.
1.2 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.
2. Preise
2.1. Sämtliche Preise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Bestellung resp. Auftragsbestätigung vorbehalten.
2.2. Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer und werden im Warenkorb, Rechnung sowie allen anderen Dokumenten separat ausgewiesen. Mögliche Rechnungskorrekturen wie Einheitspreise, Mengen, Rabatt oder ähnliche sind direkt mit der Verkaufsstelle zu vereinbaren.
3. Lieferbedingungen
3.1. Die Selbstabholung der Ware in unserem Lager, darf nur mit einem dafür vorgesehenen, verkehrszulässigen Fahrzeug erfolgen. Zur Sicherung der Ware ist Spannmaterial notwendig/ empfehlenswert. Bei Selbstabholung durch den Kunden oder einem Beauftragten, gehen Nutzen und Gefahr mit der Bereitstellung zur Aufladung an den Kunden über.
3.2. Die Liefer- resp. Transportkosten und Verpackungs- und Transportmaterial sind nicht im Preis eingeschlossen und werden nach den gültigen Tarifen separat berechnet. Sollte die Lieferung in Länder erfolgen, die außerhalb der stone-atelier ag Standorte liegen, werden ggf. anfallende Zollabgaben und Steuern nach Auslage durch die von uns beauftragte Spedition in Rechnung gestellt. Diese Tarife gelten für Lieferungen zum Lager, Baustelle, Firmen- oder Heimadresse oder Bahnstation. Vorausgesetzt wird eine gute Camion Zufahrt. Für Berggebiete oder erschwerte Zufahrten kann ein Zuschlag erhoben werden.
3.3. Bei Lieferungen durch die stone-atelier ag oder einem von uns beauftragten Transportunternehmen, gehen Nutzen und Gefahr mit Abladung nach Bordsteinprinzip an den Kunden über. Die Prüfung respektive Abnahme der Vollständigkeit, Korrektheit und gem. Bestellung erfolgter Lieferung erfolgt mit der Unterzeichnung der Lieferscheins. Die Unterschrift auf dem Lieferschein muss nicht von einer unterschriftsberechtigten Person geleistet werden. Es genügt der Firmenstempel und die Unterschrift eines Mitarbeiters, welche dem Lieferschein die Rechtskraft erteilen.
3.4. Kranabladungen werden separat zu den geltenden Tarifen verrechnet.
3.5. Bei Lieferungen durch die stone-atelier ag oder einem von uns beauftragten Transportunternehmen ist der Empfänger verpflichtet Mithilfe bei der Abladung zu leisten.
3.6. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung/Auftrag im Eigentum von stone-atelier ag, auch wenn Nutzen und Gefahr bereits auf den Kunden übergegangen ist.
3.7. Die stone-atelier ag lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferungen ab. Des Weiteren werden Schadensersatzansprüche infolge Warenmangels in den Herstellerquellen oder vorübergehende Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Zustellung von rechtzeitig versandter Güter abgelehnt. Schadensersatzansprüche können gegenüber stone-atelier ag gemacht werden, insofern ein schweres respektive fahrlässiges Verschulden bezüglich Lieferverspätung zugrunde liegt. Die stone-atelier ag lehnt jegliche Haftung für Folgeschäden sowie indirekte Schäden ab.
3.8. Durch Annahmeverzug (z.B. Lagerung von Ware, Wartezeit vom Transport etc.) des Kunden entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Als Grundsatz gilt, mit unterzeichnetem Lieferschein, wurde die Ware gem. Bestellung vollständig geprüft und als Mangel- sowie Beanstandungsfrei resp. mit vollständiger Korrektheit angenommen. In diesem Sinne geht mit dem Lieferschein sogleich Nutzen und Gefahr an den Kunden. Bei mangelhafter Lieferung ist dies auf dem Lieferschein zu vermerken und die Mängel sind innert 48h in schriftlicher Form genau zu bezeichnen und der stone-atelier ag zu melden. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
4.2. Die Haftung der stone-atelier ag ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Es wird grundlegend jegliche Haftung ausgeschlossen, welche nicht von Gesetzeswegen entsteht und nicht vertraglich vereinbart wurde. Zudem schliesst stone-atelier ag jegliche Haftung für Folgeschäden sowie indirekte Schäden aus.
4.3. Bei Mängeln gem. 4.2, wobei der stone-atelier ag eine Haftbarkeit geltend gemacht werden kann, behebt diese die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware gem. den vertraglich vereinbarten Bedingungen kostenlos, wobei ihr freie Wahl von Ersatzlieferung oder Nachbesserung zugrunde liegt. Weitere Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
4.4. Beanstandungen an der gelieferten Ware befreien den Kunden in keinem Fall von der Pflicht der fristgerechten Zahlung.
4.5. Produktions- oder Eigenschaftsbedingte Abweichungen zwischen Muster und Lieferung ist Rechnung zu tragen. Für Farb-, Struktur-, Zeichnung- sowie Gefügeabweichung gegenüber dem Muster oder bei der Lieferung in sich wird keine Haftung übernommen. Die Produkte sind aufgrund ihrer Beschaffenheit und Eigenschaft einer Gefahr durch Bruch ausgesetzt, somit ist mit einem Ausschuss/Bruch in Höhe von 3% zu rechnen und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.6. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr seit Übernahme der Ware. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind und bestellt wurden, verjähren die Gewährleistungsansprüche innert zwei Jahren.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die auf der Rechnung/Faktura definierten Zahlungskonditionen. Nach Ablauf der angegebenen Zahlungsfrist ist der Kunde in Verzug und hat Verzugszinsen zu bezahlen. Der Verzugszins wir ab Verfalldatum zu einem marktüblichen Prozentsatz von der stone-atelier ag definiert und berechnet, jedoch mindestens 5%. Unberechtigte Abzüge oder unvollständige Zahlungen entgegen der Rechnung/Faktura werden zzgl. Verzugszinsen nachbelastet.
5.2. Wird ein Kunde gemäß gesetzlicher Verfahren betrieben oder fällt er in den Konkurs, so verfallen sämtliche Vergünstigungen, Rabatte, Skonti oder vergleichbares. Hinzukommen werden sämtliche Verzugszinsen auf den vollen Betrag sowie Aufwendungen, seit in Verzug treten der Zahlungskonditionen.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1. Auf Verträge bei welchen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wird das schweizerische Recht angewendet.
6.2. Gerichtstand ist Sarnen, Obwalden.
7. Natursteine
7.1. Natursteine sind einzigartige Baustoffe resp. Naturprodukte, in diesem Sinne sind vorkommens- und produktionsbedingten Toleranzen Rechnung zu tragen. Dies bedeutet, dass Natursteine in ihrer Eigenschaft aufgrund der natürlichen Entstehungsbedingungen erheblich in Farbe, Struktur, Zeichnung, Muster, Gefüge variieren können sowie Trübungen, Einsprengungen, Aderungen, Poren, Lager, Stiche, Salzlöcher, matte Stellen, Haarrisse, Einschlüsse usw. aufweisen können. Dies sind natürliche Erscheinungen von einem Naturprodukt und stellen in keiner Form einen Mangel dar. Unterschiedliche Schichtungen, Maserungen, Schieferungen sowie Linien können in den einzelnen Platten sowie durchgängig differenzieren. Bei Produkten mit unebener Oberfläche oder Poren resp. Löcher können die Stärke sowie Größe, Höhe, Dicke, Durchmesser etc. verschieden ausgeprägt sein. Materialtypisch mechanisch aufgefüllte Poren können mit der Zeit aufgrund von physikalischer Belastung sich lösen. Die Oberflächen können sich fühlbar voneinander unterscheiden, da diverse Produkte in Handarbeit erstellt werden. Folgend können die Struktur oder das Gefüge und demnach auch die Rauheit differenziere. All diese Punkte sind Eigenschaften des Materials oder deren Bearbeitungsprozesse und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
7.2. Alle Bemusterungen, Handmuster sowie Bilder sind unverbindlich und zeigen ausschließlich die Optik des Produktes im Allgemeinen. Ein Muster kann niemals alle in Punkt 7.1 erwähnten Eigenschaften von einem Naturprodukt berücksichtigen.
7.3. Aufgrund der Beschaffenheit von Natursteinen ist ein Bruch resp. Ausschuss in Höhe bis zu 3% handelsüblich und damit zu rechnen. Somit wird dieser vom Gewährleistungsrecht ausgeschlossen.